FRAGEN UND ANTWORTEN

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt. Die Psychotherapie darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, ärztlichen Psychotherapeuten sowie im beschränkten Umfang durch Heilpraktiker für Psychotherapie ausgeführt werden. Für alle gilt die Voraussetzung einer wissenschaftlich fundierten fachlichen Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren. Psychologische Beratung bezeichnet psychologische Maßnahmen und Tätigkeiten, die der Aufarbeitung und Überwindung von Problemen oder Konflikten dienen. Es handelt sich um eine rein beratende Interventionstechnik und nicht um eine Psychotherapie in einem anerkannten Verfahren. Der Begriff „Psychologischer Berater“ gehört nicht zu den in Deutschland gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen; er ist nicht mit dem Psychologen, dem approbierten Psychotherapeuten oder auch dem Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu verwechseln.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein durch das Heilpraktikergesetz geregelter Beruf in Deutschland. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde können alle durchführen, die eine amtliche Zulassung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, haben. Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie dürfen zwar nach dem Heilpraktikergesetz eine Psychotherapie bei bestimmten Erkrankungen durchführen, aber nicht die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen.
Manche private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, manchmal begrenzt auf einen Höchstbetrag, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Heilpraktiker können jedoch, im Gegensatz zu z.B. Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten, nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Ausbildung ist modular aufgebaut. In der Grundausbildung gibt es zwei Theorie und ein Praxis Modul.

Im Modul „Psychotherapie“ liegt der Fokus auf dem theoretischen Fachwissen, das zur Grundlage psychotherapeutischen Arbeitens benötigt wird.

Im Modul „Psychiatrie“ geht es um die Ausbildung in den klinischen Krankheitsbildern gemäß ICD 10, der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen, die zur Diagnose in der psychotherapeutischen Praxis notwendig ist.

Im Modul „Gesprächspsychotherapie“ erfolgt die praktische Ausbildung psychotherapeutischen Arbeitens.

 

Mehr dazu auch in unserem Erklärvideo zur Ausbildung

Das ist abhängig von Ihrem Lerntempo. In der Regel 1,5 bis 2 Jahre. Wir bieten die Theorie Module 2 x im Jahr an. Sie können diese nacheinander oder überlappend durchlaufen. Jedes Modul dauert ca. 6 Monate. Das Praxis Modul wird jährlich angeboten und dauert ca. 1 Jahr (inkl. Lehrtherapie & Supervision)
Wir machen da weiter wo andere Schulen aufhören. Ziel ist, nicht nur die erfolgreiche Prüfung beim Gesundheitsamt, sondern die Befähigung, auch in der Praxis fachlich fundiert und methodisch sicher zu arbeiten. Ein intensives Einüben in der Ausbildung gibt Ihnen die Sicherheit für die Praxisgründung. Ihre hochqualifizierten und erfahrenen Dozenten begleiten Sie auch während der intensiven praktischen Ausbildung. Da die Inhaber auch langjährig praktizierende Therapeuten sind, erhalten Sie auch die Lehrtherapie und Supervision aus einer Hand von Profis aus der Praxis: Christopher Ofenstein, Bestsellerautor des ausgezeichneten Lehrbuches „Heilpraktiker für Psychotherapie“ und Elizabeth Reimers, Therapeutin und langjährige Institutspartnerin, begleiten Sie auf Ihrer Reise zur Verwirklichung Ihres Traums.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Zum einem geht es um Ihre individuelle Zielsetzung und welche der Module Sie dafür benötigen. Desweiteren gibt es Ratenzahlungsangebote sowie Rabatte für Einmalzahler bei der Buchung von mehreren Kursmodulen. Gerne erstellen wir für Sie – nach einem persönlichen Beratungsgespräch – ein auf Ihre Ziele angepasstes Angebot. Als grobe Orientierung können Sie mit einem mtl. Beitrag i.H.v. ab ca. 300€ rechnen.